Den Energieausweis als Chance nutzen.

Im roten oder im grünen Bereich? „Energiefresser“ oder sparsame Immobilie? Der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.

Angesichts der steigenden Energiepreise werden energieeffiziente Gebäude für Mieter und Käufer immer attraktiver. Die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden wird steigen und damit ihr Marktwert. Für Vermieter lohnt es sich deshalb, in die energetische Modernisierung von Immobilien zu investieren.

Hilfestellung kann der Energieausweis für Gebäude leisten. Dieses gesetzliche Instrument für mehr Transparenz im Gebäudebereich ist bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien verpflichtend.

In der Pflicht liegt die Chance: Mit dem Energieausweis können sich Vermieter schnell und unkompliziert eine fundierten Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes bzw. Gebäudebestands, den tatsächlichen Energieverbrauch und die möglichen Modernisierungsmaßnahmen verschaffen. Mit guten Ergebnissen im Energieausweis lässt sich leicht für eine Immobilie werben.

Wichtige Infos für Vermieter und Verkäufer

Alle Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) brauchen ab dem 1. Januar bzw. 1. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002. Der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen müssen dem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden.

Der Energieausweis kann als Marketinginstrument zur Bewerbung einer energieeffizienten Immobilie eingesetzt werden. Die Modernisierungsempfehlungen geben erste Hinweise darauf, wie der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann.

Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht. Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

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